Anträge der "BfB" im Rat der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Hans-Bernd Kaufmann
Mitglied des Rates der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
für die Wählergruppe BfB
Herrn Samtgemeindebürgermeister Feller
29549 Bad Bevensen
Betr.: Sanierung des Rathauses Ebstorf
Sehr geehrter Herr Feller, für die Ratssitzung am 17.3.2024 stelle ich folgenden Eilantrag:
Der Rat möge beschließen:
Bevor mit der Umsetzung des Beschlusses des Samtgemeindeausschusses, das Rathaus in Ebstorf zu sanieren, begonnen wird, ist eine nach dem Gesetz erforderliche Folgekostenabschätzung vorzunehmen. Die Umsetzung des Samtgemeinde- ausschussbeschlusses wird insoweit ausgesetzt.
Begründung:
Der Beschluss des Samtgemeinderates, das Rathaus in Ebstorf zu sanieren, liegt mehrere Jahre zurück. Die Kosten sind zum damaligen Zeitpunkt erheblich geringer geschätzt worden (1,5Mill €). Insoweit, und auch aus anderen Gründen, haben sich die Rahmenbedingungen, die zur damaligen Beschlussfassung geführt haben, grundlegend verändert. Die Kosten für die nunmehr geplante Sanierung werden auf 6,2Mill.€ geschätzt; nach der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nicht die kostengünstige Lösung aufgrund der Untersuchung anderer Varianten für den benötigten Raumbedarf.
Eine Kostenfolgeabschätzung, die nach dem Gemeindehaushaltsrecht zwingend notwendig ist, liegt nicht vor. Es liegt uns lediglich eine als „Wirtschaftlichkeitsaspekte“ bezeichnete Betrachtung einzelner Varianten vor.
Das Kaufhaus Korth, das im Eigentum der Samtgemeinde steht, ist unter Denkmalschutz gestellt worden, Damit ergibt sich für die Samtgemeinde nach dem Nieders.Denkmalschutzgesetz aus dem Jahre 1978 die Pflicht zur Erhaltung und evtl. Instandsetzung. Die Kosten hierfür müssten ermittelt werden und in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden.
Die Durchführung beider Maßnahmen dürfte die finanzielle Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde übersteigen; es sei denn, eine Mehrheit dieses Samtgemeinderates ist bereit, die Samtgemeindeumlage weiter zu erhöhen. Ich darf darauf hinweisen, dass die Stadt Bad Bevensen 38,5% der Samtgemeindeumlage trägt und der Haushalt der Stadt Bad Bevensen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und nach der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausgeglichen werden kann.
Die Eile der Beschlussfassung ist gegeben, damit keine unumkehrbaren Sachverhalte geschaffen werden.
gez.Kaufmann