Anträge im Rat der Stadt Bad Bevensen
Antrag der BfB-Fraktion vom 26.06.2025
Antrag der BfB-Fraktion vom 01.03.2025
An die Herren
Stadtdirektor Martin Feller
Bürgermeister Jürgen Schliekau
Lindenstr. 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 02. Juni 2025
Unsere Fraktionen stellen den folgenden Antrag und die folgenden Anfragen:
Der Rat der Stadt Bad Bevensen möge beschließen:
Die im Entwurf des Nachtragshaushaltsplan vorgesehene Übernahme von bisher der BBM entstandenen Kosten bei der Haushaltsstelle diverse Aufwendungen Produkt 108, werden durch Kürzung des jährlichen Zuschusses an die BBM ausgeglichen.
Nach Aussage des Landkreises Uelzen im Zusammenhang mit der Frage des Anspruchs der Stadt auf eine Bedarfszuweisung durch die Samtgemeinde hat der Landkreis erklärt, dass es sich bei den Ausgaben des Fremdenverkehrs um freiwillige Leistungen der Stadt handelt.
Der unausgeglichene Stadthaushalt lässt deshalb keine weiteren freiwilligen Ausgaben zu.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist der Gesamtbetrag der durch die BBM eingesparten Leistungen für die Bewirtschaftung des Wandelgangs und der Aufgabe der Tourist-Information im Bahnhof?
- Welche Bedingungen enthält der Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Bad Bevensen und der BBM bei Einstellung von Leistungen eines der Vertragspartner?
- Wenn der Vertrag keine Bestimmungen enthält, müssten dann nicht einvernehmliche Regelungen zwischen den Vertragspartnern notwendig sein, an deren Zustandekommen zumindest der Verwaltungsausschuss beteiligt werden müsste?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka und Bernd Peter
Stadt Bad Bevensen
Herrn Vorsitzenden des Rates J. Schliekau
Herrn Stadtdirektor M. Feller
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen, den 12.06.2024
Prüfantrag der BfB
Sehr geehrte Herren,
die BfB- Fraktion nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt TOP 10 Betrauungsakt der Gesellschaft für erneuerbare Energien Bad Bevensen GmbH zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Geothermie-Fernwärmeversorgung in der Stadt Bad Bevensen.
im Vertragswerk Nr.2 (2) heißt es:
„Gründe des öffentlichen Wohls für die Schaffung in der Stadt einer bedarfsgerechten Fernwärmeversorgung der Bevölkerung...“
die BfB-Fraktion im Rat der Stadt Bad Bevensen stellt hiermit den Prüfantrag, der Rat der Stadt Bad Bevensen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welcher Organisationsform über die Gründung eines kommunalen Betriebes zur Energieversorgung für die Bürger der Stadt zu beschließen wäre.
Begründung:
Umwelt- und Klimaschutz stehen im hohen Interesse bei den Bürgern. Erneuerbare Energien sollen zunehmend nukleare und fossile Brennstoffe ersetzen. Hintergrund sind die unabsehbaren Folgen der Verklappung von Nuklearabfällen sowie die Preisexplosion bei den fossilen Brennstoffen und die (Inter-)nationalen Abhängigkeiten von Anbietern auf dem Strommarkt. Aktuell vor dem Hintergrund kriegerischer Handlungen.
Daher sollte die Energieversorgung einer Kommune unabhängig, umweltverträglich, nachhaltig und effizient sein.
Hier ist die Kommunalpolitik gefragt, zum Wohle der Bürger zukunftsweisende Weichenstellungen vorzunehmen.
Damit z.B. notwendige Schritte zur Kündigung bereits bestehender Verträge und Absprachen frist- und formgerecht erfolgen können, sollte eine Vorprüfung und Einleitung aller notwendigen Schritte zur Gründung eines Betriebes „Energieerzeugung“ schnellst möglich erfolgen.
Die Stadt Bad Bevensen könnte hier in vielerlei Hinsicht die Führungsrolle im Kreis Uelzen übernehmen. Sie verfügt über die notwendige Genehmigungshoheit, kann die Planung steuern und notwendige Neuansiedlung von Unternehmen fördern. Beispielsweise könnten bereits vorhandene Stromerzeuger zu einem Erzeugerpool zusammengeschlossen werden.
Die Stadt Bad Bevensen hätte:
- Steuer- und Pachteinnahmen.
- Unabhängigkeit von (Inter-)nationalen Großversorgern.
- Sonderkonditionen für sozialschwache und bedürftige Bürger dieser Stadt.
- Sonderkonditionen für Sozialeinrichtungen und Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Sonderkonditionen für Handel, Hotel und Gewerbe.
- Positive Entwicklung der Haushaltslage.
- Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Wertschöpfung durch Synergiekreislauf, Wärmegewinnung, Heizkostenersparnis, Stromerzeugung, etc.
- Bürgerbeteiligung nicht nur durch Risikohaftung (Haushaltsmittel), sondern auch durch günstige Energieversorgung der Häuser.
- Durch die Gründung einer Erzeugergemeinschaft (Energie) günstige Einkaufspreise für Solarmodule, Photovoltaikanlagen für die Bürger dieser Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Fraktionsvorsitzende-
Herrn Vorsitzenden
J. Schliekau
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, im Jahr 2013
Bad Bevensen, den 14.06.2024
Antrag der BfB
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die BfB-Fraktion im Rat der Stadt Bad Bevensen stellt den Antrag, der Rat der Stadt Bad Bevensen möge beschließen:“ Vor Beginn der „Durchführung einer Geothermiebohrung in Bad Bevensen“ ist durch den Auftragnehmer, der Abschluss einer verschuldungsunabhängigen Versicherung für Schäden, die sich möglicherweise aus einer Bohrung ergeben, nachzuweisen.“
Dieser Antrag wird vorsorglich gestellt; eine entsprechende Aufnahme in eine evtl. Ausschreibung soll von vornherein zur Bedingung gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
Fraktionsvorsitzende Wählergruppe BfB
An den Vorsitzenden
des Rates Herrn
J. Schliekau Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 2.3.2024
Antrag der BfB zum Tourismusbeitrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Der Stadtdirektor wird beauftragt, den zuständigen Gremien der Stadt alsbald einen Vorschlag zur Erhöhung des Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen zu unterbreiten. Damit den Fraktionen genügend Zeit für Beratungen bleibt, hat dies bis zum 30.7.2024 zu geschehen.
Die Satzung sollte dann in der Ratssitzung am 5.9.2024 verabschiedet werden.
Es sind Deckungsgrad und Beitragssatz einer Anpassung zu überprüfen und dem Rat mehrere Alternativen zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Kaufmann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
An den Vorsitzenden
des Rates Herrn
J. Schliekau Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 1.3.2024
Sehr geehrter Herr Schliekau,
der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bevensen möge folgenden Beschluss fassen:
„Die Stadt Bad Bevensen beantragt bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf der Stadt Bad Bevensen für das Haushaltsjahr 2024 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 300000€ zu gewähren.
Begründung;
Der Ergebnishaushalt der Stadt Bad Bevensen schließt mit einem voraussichtlichen Defizit in Höhe von 1,3 Mill.€ ab. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Die vorhandenen Rücklagen sind in vollem Umfang in die Haushaltskonsolidierung eingeflossen. Geplante Einnahmeerhöhungen vermögen nicht annähernd dieses durch die besondere Aufgabenstellung der Stadt Bad Bevensen - im Wesentlichen bedingt durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Fremdenverkehr und des Gesundheitswesens- entstehende Defizit zu decken.
Um mittelfristig das strukturelle Defizit zu verringern, werden in diesem Jahr verschiedene Maßnahmen in den politischen Gremien der Stadt beraten werden Die Stadt Bad Bevensen trägt 38,5% der Samtgemeindeumlage, Alle Gliedgemeinden waren nach dem Gebietszusammenschluss in der Lage, erhebliche Rücklagen anzusammeln. Dies war der Stadt Bad Bevensen aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung nicht möglich.
gez. SchaeferAndrae
Fraktionsvorsitzende
gez. Kaufmann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Herren
F. Feller
J. Schliekau Ämterzentrum
Lindenstraße 12 29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 5.2.2024
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen
Anfrage der BfB – Fraktion Bau der FEWO durch die Kur GmbH und die Salzgrotte
Sehr geehrte Herren,
wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen vor der Beschlussfassung zum Haushalt 2024.
- Nach dem Wirtschaftsplan der o.g. Gesellschaft ist beabsichtigt im Jahr 2025 für 3,6Mill.€ Ferienwohnungen im alten Kurmittelhaus zu bauen. Hält die Stadt Bad Bevensen den Bau von Ferienwohnungen durch die Kur GmbH für in Übereinstimmung stehend mit den Zielen des Gesellschaftsvertrags?
- Nach den Ausführungen des Geschäftsführers der Gesellschaft in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Tourismus und Frau Schüler-Köppen läge zu der Frage der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kur GmbH hinsichtlich der Errichtung von FEWO ein zustimmendes Prüfergebnis der Kommunalaufsicht vor. Wir bitten um Überlassung dieses Prüfberichtes.
- Diese Maßnahme soll ausschließlich laut Wirtschaftsplan kreditfinanziert durchgeführt werden. Wie sind die Leistungen aus der Kreditaufnahme Ihrer Auffassung nach mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Bevensen vereinbar?
- Der Presse war zu entnehmen, dass der Bau einer Salzgrotte abgeschlossen worden ist. Wie hoch waren dafür die Investitionskosten und von welcher durchschnittlichen Besucherzahl wird ausgegangen, um die Einrichtung kostendeckend zu betreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Bad Bevensen, 17. August 2023
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor,
die BfB-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Der AZ vom 9.8.23 haben wir die Halbjahresbilanz zum Fremdenverkehr der BBM in Bad Bevensen entnommen. Wir würden es begrüßen, wenn wir diese Informationen nicht der Presse entnehmen müssten, sondern wie bis vor einigen Monaten unmittelbar erhalten würden.
Wir haben zum Inhalt des Artikels folgende Fragen:
- Beinhalten die Übernachtungszahlen -89000- auch die Übernachtungszahlen im Rehabilitationsbereich der Kliniken? Wenn ja, wie sind die Anteile?
- Nach dem Artikel haben die 89000 Übernachtungen in 1500 Betten in den sechs Monaten stattgefunden. Das würde bedeuten das jedes Bett 60 Übernachtungen in dem Zeitraum aufzuweisen hat. Demzufolge wäre jedes Bett in diesem Zeitraum zu 30% ausgelastet gewesen. Die Zahlen der Vorjahre waren ähnlich. Wie begründet die Stadt die Forderung, dass mehr Betten benötigt werden?
- Beklagt wird die Tendenz Hotelbetten in Ferienwohnungen umzuwandeln, die zum Teil -unserer Kenntnis nach- dann nicht als solche genutzt werden. Zeugt dies nicht davon, dass genügend Betten vorhanden sind, wenn ständig der Wunsch nach Nutzungsänderung geäußert wird?
- Wie hoch waren in den ersten sechs Monaten des Jahres die Einnahmen aus dem Kurbeitrag?
Mit freundlichen Grüßen
Kaufmann
Stv.Fraktionsvorsitzender
Hans-Bernd Kaufmann
Samtgemeinde- und Stadtdirektor a.D.
Liebfrauenstraße 8
29549 Bad Bevensen
Tel.:
05821/967294Mobil:
0171/5071687WWW.hbkaufmann.de
Herrn Vorsitzenden des Rates
Jürgen Schliekau
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 22.05.2023
Sehr geehrter Herr Schliekau,
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen ich stelle hiermit für die BfB-Fraktion den Antrag,
der VA möge nach Bad Bevensen den Bau von 12 Windenergieanlagen in der Umgebung Bad Bevensens und damit verbundene weitere Fragen, die im Anschluss aufgelistet werden, erörtern.
Begründung:
Einer amtlichen Bekanntmachung ist zu entnehmen das der Bau von 12 Windenergieanlagen jeweils mit einer Gesamthöhe von 240m in Secklendorf, Römstedt, Altenmedingen und Niendorf 1 geplant ist. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.5.23 bis 17.7.23 aus. Wir bitten um Darstellung der Sichtbeziehungen nach Bad Bevensen – denkbarer Bezugspunkt: Kurpark. Wir bitten des Weiteren um Beantwortung und Erörterung folgender Fragen, wohlwissend, dass diese z.T. in die Zuständigkeit des Landkreises Uelzen fallen, dennoch möchten wir sie diskutieren:
1. Welche Kriterien waren für die Standortauswahl der o.g.12 Windenergieanlagen bestimmend?
2. Nach welchen Gesichtspunkten wird die vom Landkreis Uelzen vorzusehende Fläche für Windenergieanlagen festgelegt?
3. Ist für die Umgebung Bad Bevensens mit der Ausweisung weiterer Flächen für Windenergieanlagen zu rechnen?
4. Ist die Stadt Bad Bevensen in dem o.g. Verfahren gehört worden und wenn ja, wie lautet die Stellungnahme der Stadt Bad Bevensen?
5. Was sagt das Regionale Raumordnungsprogramm zu den eingangs genannten Standorten?
Die Notwendigkeit des Baues von Windenergieanlagen als Folge unserer Energiepolitik ist uns bewusst. Jedoch ist der Bau jeglicher Anlagen mit der Vernichtung von Lebensraum und tiefreichenden Erinnerungsräumen verbunden, dem jedoch zugegebener Massen vorausgeht, dass das Empfinden für unsere kulturelle Landschaft sich ständig verringert hat. Bad Bevensen wird in Zukunft im Osten durch die Autobahn A39 tangiert werden, im Westen möglicherweise durch den 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Hannover, im Norden und Nordosten durch die Errichtung von 12, 240m hohen Windenergieanlagen. Die Erhaltung des Erholungswertes des Heilbades Bad Bevensen sollte bei allen zukünftig geplanten Maßnahmen Vorrang haben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel
-Fraktionsvorsitzende-
Herrn
Bürgermeister
Jürgen Schliekau
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag:
Stadtgestaltung- Gestaltung des öffentlichen Raumes-Zuständigkeiten.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit stelle ich im Namen der BfB folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, dass den nachfolgenden Ausführungen Rechnung trägt und Lösungsansätze vorschlagen.
Begründung:
Das Stadtbild einschließlich des Kurparks ist in jüngster Zeit durch neue Grünanlagen, Umgestaltung alter Anlagen, temporärer Werbebanner, Vernachlässigung der Pflege bestehender Anlagen, Aufstellen von Skulpturen und Freizeitgeräten im Kurpark gekennzeichnet.
Verantwortlich für einzelne Maßnahmen sind Einzelpersonen in der Verwaltung oder in den Gesellschaften. Eine Abstimmung aufgrund eines Konzepts findet nicht statt. Verantwortlichkeiten sind teilweise nicht erkennbar.
Die Anforderungen an den öffentlichen Raum und die Gestaltung unterliegen unterschiedlichen Erwartungen. Unserer Ansicht nach ist es dringend erforderlich Zuständigkeiten zu regeln. Dies müsste je nach Bedeutung der einzelnen Maßnahmen und ihre Auswirkung auf das Stadtbild erfolgen; zuständig könnte der Bauausschuss, oder bei künstlerischen Objekten eine „Kunstkommission“ sein, bei Maßnahmen innerhalb der Geschäfte der laufenden Verwaltung sollten Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert werden. Um unsere Vorstellungen zu verdeutlichen, haben wir einige Bilder beigefügt und entsprechend kommentiert.
Mit freundlichen Grüßen
H.-B. Kaufmann
-stellv. Fraktionsvorsitzender –
Bild 1: Werbebanner am Neptunbrunnen.
Zwischen zwei dort nicht hingehörenden Stangen hängt ein schlaffes Transparent. Die Pilaster werden verdeckt. Die früher vorhandenen Stieleichen sind nicht wieder ersetzt worden. Wegen ihrer Größe sollten sie den Abschluss der Sichtachse Innenstadt Brunnen bilden.
Bild 2: Boden des Neptunbrunnens Ungepflegt.
Das blaue Mosaik sollte entsprechende Farbeffekte hervorrufen
Bild 3 Spielgerät.
Im Zentrum der Anlage steht das Hinweisschild auf Fördergremien, anstatt, wenn es schon sein muss, dezent an der Seite
Bild 4 u..5. Skulpturen im Kurpark.
Wer hat sie angeschafft oder temporäre Aufstellung erlaubt? Wer hat den Standort bestimmt? Beziehungslos im Kurpark? Konzept für den Kurpark oder keines notwendig? Bepflanzung übrigens hervorragend.
Bild 6: So wird der Blick auf die schöne Brückenstraße verdeckt. Anderer Standort
Bild 7: Misslungene Gestaltung einer neuen Grünanlage Ecke Medinger Straße/Krummer Arm. Eine solche grob geschnitzte Bank fügt sich nicht in das Stadtbild ein, ebenso die sie flankierenden Findlinge.
Fotos H,-B. Kaufmann
Bad Bevensen, den 22.05.2023
Herrn Vorsitzenden J. Schliekau
Lindenstrasse 12
29549 Bad Bevensen
Antrag der BfB-Fraktion
Bad Bevensen, den 13.06.2022
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Stadtdirektor,
ich stelle im Namen der BfB-Fraktion im Rat der Stadt folgenden Antrag:
Das Ehrenmal auf dem Medinger Friedhof ist dringend einer überfälligen Pflegemaßnahme zuzuführen.
Begründung:
Der Sandstein des Gedenksteins ist verwittert und kaum noch leserlich und wird von Efeu und Moos bzw. einer grünen Schicht überzogen.
Seit der kommunalen Gebietsreform 1972 gibt es die früher eigenständige Gemeinde Medingen nicht mehr. Sie ist Bestandteil der Stadt Bad Bevensen. Die Stadt Bad Bevensen ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Medingen. Seit Errichtung des Denkmals nach dem 2. Weltkrieg ist das Ehrenmal von der politischen Gemeinde gepflegt worden.
Das Ehrenmal ist seit Errichtung vor über 70 Jahren an zentraler Stelle auf dem Friedhof Medingens ein besonderer Erinnerungsort für Medinger-Familien.
Ich rege an die Pflegekosten aus den Zuweisungen an den Ortsvertrauensvertreters Medingen für das Ehrenmal zu bezahle und an den Ortsvertrauensmann eine entsprechende Empfehlung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka - Fraktionsvorsitzende -
Antragsinhalt erfolgreich abgeschlossen; Bad Bevensen 16. Juli 2023
An die Vorsitzende des Rates
Frau G. Meyer
Herrn Stadtdirektor
M. Feller
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Per Mail
Bad Bevensen, den 04.08.2021
Petition der BfB eingereicht zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.08.2021: Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Stadtdirektor,
wie aus verschiedenen Medien bekannt, hat der für die Abfallentsorgung zuständige Landkreis Uelzen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Straßen, u.a. Straßen in der Stadt Bad Bevensen, benannt, die zukünftig nicht mehr von Müllfahrzeugen angefahren werden, da diese Straßen Sackgassen ohne Wendemöglichkeit seien. Die Anlieger sollen nach den Angaben des Landkreises Uelzen die Mülltonnen an die nächste befahrbare Straße stellen und dort wieder abholen.
Wir bitten zu beschließen, eine Petition an den Landkreis Uelzen zu richten, mit der Aufforderung,
1. einen Arbeitskreis zu bilden, in dem ergebnisoffen mit den Betroffenen, ggf. unter Einbeziehung der vorhandenen Senioren- und Inklusionsbeiräte, eine bürgerfreundliche Lösung des Problems erarbeitet wird,
2. bis zur Erzielung eines Ergebnisses die bisherige Abholung des Mülls fortzuführen, wobei der Beifahrer des Müllfahrzeugs als Einweiser fungiert; sollte dies nicht möglich sein, die Mülltonnen durch die Mitarbeiter der Abfallentsorgung vom Grundstück zur Sammelstelle (Straßeneinfahrt) transportieren zu lassen.
Begründung:
1. Wir wenden uns mit dieser Petition an die zuständigen Gremien, da in einer alternden Bevölkerung, wie sie auch gerade in der Stadt Bad Bevensen gegeben ist, das Ansinnen des Landkreises Uelzen eine unzumutbare Aufgabe für die betroffenen Anlieger darstellt. Die Anlieger sind überwiegend ältere und ggf. auch körperlich eingeschränkte Mitbürger. Sie können aufgrund der nachlassenden körperlichen Kräfte und Einschränkungen insbesondere volle Mülltonnen kaum mehrere Meter bewegen, insbesondere nicht im Winter bei Eis und Schnee, denn die betroffenen Straßen unterliegen auch nicht dem regelmäßigen Winterdienst.
Der Hinweis des Landkreises Uelzen, man möge auf Nachbarschaftshilfe zurückkommen, ist unrealistisch, denn auch die Nachbarn sind in der Regel altersbedingt ebenso eingeschränkt.
2. Der Landkreis Uelzen stellt in seiner Homepage dar, dass „sich aus den Arbeitsschutzvorschriften zwingend ergibt, dass Behälterstandplätze in sicherheitstechnisch ungeeigneten Straßen nicht mehr mit Müllfahrzeugen angefahren werden dürfen“ und suggeriert hierbei, dass es sich um gesetzliche Vorgaben handelt. Dieses ist nicht der Fall.
Ausgangspunkt ist die sogenannte „Branchenregel“ für die Abfallwirtschaft, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet wurde. Diese dient zunächst ausschließlich der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des Müllentsorgungsbetriebs und ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz von den entsprechenden Betrieben erstellt werden muss, zu beachten. Sie hat grundsätzlich keine Außenwirkung.
Natürlich muss der Arbeitgeber nach der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsplätze soweit wie möglich sicher gestalten. Jedoch gibt selbst die „Branchenregel“ der DGUV kein Rückfahrverbot vor, sondern nennt vielfältige Alternativen zur Verhinderung von Unfällen beim Rückwärtsrangieren, z.B. durch Einweisung, Verwendung von Heck- und Arbeitsbereichskameras, Einsatz von Fahrerassistenzsystemen.
Eine Alternative kann auch der Einsatz kleinerer Müllfahrzeuge sein. Das Argument, kleine Müllfahrzeuge würden eine unzumutbare Belastung der Umwelt darstellen, ist unzutreffend, denn zwischenzeitlich sind kleine, wendige Müllfahrzeuge mit kleinem Wendekreis elektrisch betrieben auf dem Markt.
Allerdings muss die Frage der Kosten der Anschaffung kleinerer Müllfahrzeuge und deren Einfluss auf die Höhe der Gebühren berücksichtigt werden. Dass der Einsatz kleinerer Müllfahrzeuge möglich ist, zeigt das Beispiel des Osnabrücker Servicebetriebs (OSB), mit dem man ggf. das Gespräch suchen könnte.
Auch wir haben kein Patentrezept; deswegen schlagen wir die Bildung des Arbeitskreises vor. Die gegenwärtig vom Landkreis angedachte Lösung ist jedenfalls auch nicht machbar. Die Bürger sollen die Abfalltonnen zur Straßeneinfahrt fahren. Dort stehen sie geballt und behindern den Fußgänger- und Straßenverkehr, nicht nur in der Einfahrt, sondern ggf. auch auf der Hauptstraße, wenn Mülltonnen dort von Bürgern (ggf. auch regelwidrig) abgestellt oder aber dorthin von Dritten verschoben werden. Es entstehen „wilde“ Sammelplätze. Die Einrichtig eines Sammelplatzes muss daher geplant und ggf. mit baulichen Veränderungen zur
Vermeidung der Störung des Verkehrs abgesichert werden. Der Betriebsleiter des zitierten OSB der Stadt Osnabrück hat dazu ausgeführt:
„für den Sammelplatz brauchen wir eine geeignete und ausreichend große Stellfläche“. (Fundstelle: https://www.osnabrueck.de/start/aktuelles/news/wendige-kleine-muellwagen-reduzieren-rueckwaertsfahrten-im-stadtgebiet).
Bevor der Landkreis Uelzen sein (vorhandenes?) „Konzept“ in die Tat umsetzt, müssten an allen betroffenen Straßen entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen und zunächst geplant und vorher mit den Betroffenen abgestimmt werden. Dazu ist ggf. Zeit, wenn der Arbeitskreis eine Lösung entwickelt hat.
Wir bitten um Unterstützung der eingereichten Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 09.09.2019
An den Vorsitzenden
des Rates
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Der Rat möge beschließen:
1. Das Gelände des ehemaligen Hamburgischen Krankenhauses wird einer gemischtgenutzten Wohnbebauung zu geführt. Das Nutzungskonzept soll in abgestimmter Folge eine Nutzungsmischung zwischen betreutem Wohnen, Einfamilienhäusern, sozialem Wohnungsbau und Tiny-Häusern ermöglichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Eigentümer, dem Landkreis Uelzen, Verhandlungen über den Ankauf des Geländes zu führen.
3.Die Stadt schreibt einen beschränkten Architektenwettbewerb zur Erstellung eines entsprechenden B-Plans
–bis zu drei Teilnehmern- aus. Mittel in Höhe von 15.000€ sind im Haushalt für das Jahr 2020 bereitzustellen;
4.Die Änderung der Bauleitplanung ist nach Einigung über den Erwerb des Grundstücks in die Wege zu leiten.
Begründung:
Das Grundstück umfasst eine Fläche von 14,63 ha. Die bisherigen Bemühungen, das Gelände für den Bereich Tourismus zu nutzen sind allesamt seit dem Jahre 2000 fehlgeschlagen. Der Landkreis hat die Gebäude abgerissen und im Jahre 2009 geräumt. Die Sohlplatten sind noch vorhanden. Der Landkreis bietet das Gelände seit Jahren ohne Erfolg zum Kauf an.
Mit der Vollendung des Baugebietes Heese IV benötigt die Stadt mittelfristig weitere Flächen für den Wohnungsbau. Die von uns vorgeschlagene Nutzung würde sowohl den Teilbereichen Gesundheit, Tourismus und Wohnen dienen. Die Überlegung, auch Tiny-Häuser mit einzubeziehen, geht auf eine
Anregung der Fraktionsvorsitzenden der „Grünen“, im Rat der Stadt Bad Bevensen, Frau Schaefer-Andrae- zurück.
Sollte sich die Fläche für eine solche Nutzungsmischung als zu klein erweisen, sind auch Reduzierungen der Nutzungsarten denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Bernd Kaufmann
-stell. Fraktionsvorsitzender-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 04.09.2019
An den Ratsvorsitzenden
Herrn Martin Feller
Lindenstr. 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich stelle hiermit im Namen der BfB-Fraktion im Rat der Stadt Bad Bevensen folgenden Antrag:
Der Verein Vakuum e.V. Bahnhofstraße 2 in Bad Bevensen erhält einen Zuschuss von 500,- €.
Begründung:
Der Verein Vakuum ist ein wichtiger Veranstalter im Bereich Kultur.
Die Arbeit ist unterstützungswürdig und muss gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen
An den Vorsitzenden des Rates
Herrn Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Der VA möge beschließen:
1. Die Stellungnahme der Stadt Bad Bevensen zum Verordnungsentwurf -“Landschaftsschutzgebiet Ilmenautal“- wird den Beigeordneten vor Abgabe an den Landkreis Uelzen zur Kenntnis und zur Abgabe einer möglichen ergänzenden Stellungnahme vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zur Auswirkung des Verordnungsentwurfs auf den Fremdenverkehr in Bad Bevensen Stellung zu nehmen.
3. Des Weiteren bitten wir um Beurteilung der Frage, inwieweit der Verordnungsentwurf sich auf die bisherige Nutzung der Ilmenau und deren Uferzonen für Anlieger und für die Bevenser Bevölkerung auswirkt.
Begründung:
Der Verordnungsentwurf wird von uns grundsätzlich begrüßt.
Es ist uns jedoch zeitlich nicht möglich, die Auswirkungen des Entwurfs, bedingt durch den systematischen Aufbau des Verordnungsentwurfs, im Einzelnen, auch in Anbetracht zukünftiger Baumaßnahmen im Stadt- und im Kurwohngebiet zu beurteilen.
Bad Bevensen, den 16.07.2019
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, 16.09.2019
An den
Vorsitzenden des Rates
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Der Rat möge beschließen:
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen verpflichtet sich die Stadt, soweit das im Einzelfall rechtlich möglich ist, eine Sozialquote von bis zu 30% festzulegen, um die Planungsziele
Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen zu erreichen.
Begründung:
Uns ist bekannt, dass es keine Rechtsgrundlage zur bindenden Verpflichtung von Sozial- oder Belegungswohnungen gibt. Es sind jedoch sowohl vertragliche als auch planerische Regelungen möglich, diese politisch gewollten Zielsetzungen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Bernd Kaufmann
-stell. Fraktionsvorsitzender-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 29.04.2019
An den Vorsitzenden des Rates
Herrn Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Der Rat möge beschließen:
1.Die Bad Bevensen-Marketing GmbH – im nachfolgenden BBM genannt- wird in Anbetracht der ständig weiter sinkenden Übernachtungszahlen in Bad Bevensen aufgefordert, die Schwerpunkte Ihrer Werbemaßnahmen zu verlagern. Auch im 1.Quartal 2019 sind die Übernachtungszahlen um 12,0% (!) – in absoluten Zahlen 4806 Übernachtungen- gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Vergleiche gegenüber den Jahren ab 2010 würden noch katastrophaler ausfallen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert im Einvernehmen der Kurgesellschaft Bevensen GmbH die
seit 5 Jahren – in Worten „fünf“ (!) bestehende provisorische Eingangssituation zur Therme – mit ein Grund für sinkende Besucherzahlen-, wie beschlossen, endlich umzusetzen.
3.Der Zustand und die Ausschilderung der Wander- und Spazierwege muss notfalls durch Einstellung zusätzlichen Personals in einen den Anforderungen eines Heilbades und Kurortes entsprechend Zustand versetzt werden.
4. Die lange Zeitdauer der Nichtnutzung des Parkplatzes an der Göhrdestraße ist sowohl für den Fremdenverkehr als auch für die örtliche Wirtschaft in der Innenstadt geschäftsschädigend. Die Instandsetzung muss vorrangig betrieben werden.
5. Der Rat der Stadt stellt jährlich einen Zuschuss in Höhe von einer Million€ für die BBM zur Verfügung, ohne auf die Verwendung der Mittel den geringsten Einfluss zu haben. Die Verwaltung wird aufgefordert, Wege zu prüfen, um zu erreichen, dass der Rat der Stadt dem
jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplan der BBM zuzustimmen hat und damit die Verantwortlichkeiten klar erkennbar sind.
6. Die Glücksburg Consulting AG ist seit September 2015 als Beratungsunternehmen für die BBM tätig. Für die Stellung der Geschäftsführung hat die BBM jährlich laut Wirtschaftsplan 90000€ zu zahlen und für Beratungstätigkeit je nach Inanspruchnahme bis zu 60000€. Die von dem Beratungsunternehmen GLC angekündigten Maßnahmen zur Steigerung der Übernachtungszahlen haben bis heute keinen Erfolg gehabt. Der BBM-Aufsichtsrat wird aufgefordert darzulegen, welche Überlegungen er daraus ableitet.
7. Die organisatorische Zersplitterung der Fremdenverkehrszuständigkeiten in Bad Bevensen muss beendet werden. Kurgesellschaft und BBM müssen eine gemeinsame Geschäftsführung erhalte. Die Verwaltung hat diesbezügliche Gespräche zu führen.
8. Nach wie vor wird die Darstellung Bad Bevensens in der Präsentation der Lüneburger Heide GmbH der Stellung eines Gesellschafters und der Bedeutung des größten Heilbades in der Lüneburger Heide nicht gerecht; versprochene Überarbeitungen sind, soweit erkennbar, nicht erfolgt. Notfalls ist die Kündigung des Gesellschafterstatus zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzustreben. Das Engagement in der Heideregion Uelzen ist auf die bloße Mitgliedschaft zu beschränken.
9- Die BBM wird aufgefordert, auf unwirtschaftliche Angebote zu verzichten, insbesondere weniger Wert auf triviale und eventisierende Angebote zu legen.
10. Den Aspekten Ruhe und Erholung, Gesundheitsangeboten als Kernkompetenz ist sowohl bei der BBM als auch bei der Kurgesellschaft Bevensen GmbH verstärkt Rechnung zu tragen.
- Eine zusätzliche Begründung – soweit sich eine Begründung nicht schon aus dem Beschlussvorschlag ergibt - wird nachgereicht oder bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorstitzende-
An den
Vorsitzenden
des Rates Herrn
Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Ergänzungsantrag der BfB zur Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Bad Bevensen am 03.04.2019
Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
Der VA möge beschließen:
1. Die Stadt Bad Bevensen spricht sich gegen die“ Optimierte- Alpha-E+ Bremen“ –kurz HHHB -Lösung: Stichwort: Bau eines dritten Gleises und sämtlicher hierdurch notwendiger Varianten zur Kapazitätssteigerung der Bestandsstrecke Hamburg – Hannover- Bremen durch das Gebiet der Bad Bevensen, aus.
2. Die Stadt Bad Bevensen unterstützt die Forderung des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg entlang der Autobahn A7 eine zusätzliche zweigleisige Bahntrasse zu planen und zu realisieren.
3. Die Stadt Bad Bevensen fordert die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Die Planung und spätere Umsetzung der Maßnahmen des“ Optimierten-Alpha-E+, wird hohe überörtliche, raumbedeutsame Auswirkungen haben.
Das heißt, die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch nehmen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflussen.
Die Maßnahme“ Optimiertes Alpha-E+“ erfüllt diese Voraussetzungen.
4. Die Stadt Bad Bevensen fordert die Einführung des sog.“ RUNDEN TISCHES“.
Begründung:
Die nunmehr vorgestellten ersten Gutachten haben erkennen lassen, dass ein weiterer dreigleisiger Ausbau nicht ausreichen wird, um den steigenden Zugverkehr zu bewältigen. Der vorgestellten Variante sog Schüßler -Plan– Ausbau ohne Fahrzeitgewinn- liegen die neuen Prognosen des Landes Niedersachsen für den Personennahverkehr zugrunde. Auf der Strecke Lüneburg-Uelzen wird mit insgesamt 525 Zügen pro Tag gerechnet, davon allein 391 Güterzüge. Bisher ist man von wesentlich geringeren Zugzahlen ausgegangen. Unabhängig von den noch weiter zu untersuchenden Varianten stellt dies bereits eine nicht mehr zumutbare Belastung für das Heilbad Bad Bevensen dar. Zudem sind nach dieser 1.Variante für Bad Bevensen zwei Überholgleise notwendig. Dies würde einer Viergleisigkeit im Stadtgebiet von Bad Bevensen entsprechen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, das nach der Auswertung des Lärmaktionsplans des Eisenbahnbundesamtes 2017/18 für Bad Bevensen die Immissionsrichtwerte teilweise bereits heute überschritten werden; betroffen sind davon zahlreiche Einwohner sowie mehrere Schulen.
Die Dringlichkeit unseres Antrags begründen wir damit, dass dem in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die zustimmende Haltung des Landkreises Uelzen und
der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf zur „Optimierten-Alpha-E+ Bremen“ -Lösung, würde von der Stadt Bad Bevensen mitgetragen entschieden entgegen getreten wird. Die Dringlichkeit halten wir auch darüber hinaus für geboten, weil die nächste Verwaltungsausschusssitzung erst im April stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 01.03.2019
An den Vorsitzenden
des Rates Herrn
Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Dringlichkeitsantrag der BfB zur Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Bad Bevensen am 07.03.2019
Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
Der VA möge beschließen:
1. Die Stadt Bad Bevensen spricht sich gegen die“ Optimierte- Alpha-E+ Bremen“ Lösung: Stichwort: Bau eines dritten Gleises und sämtlicher hierdurch notwendiger Varianten zur Kapazitätssteigerung der Bestandsstrecke Hamburg - Hannover durch Bad Bevensen, aus.
2. Die Stadt Bad Bevensen unterstützt die Forderung des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg entlang der Autobahn A7 eine zusätzliche zweigleisige Bahntrasse zu planen und zu realisieren.
Begründung:
Die nunmehr vorgestellten ersten Gutachten haben erkennen lassen, dass ein weiterer dreigleisiger Ausbau nicht ausreichen wird, um den steigenden Zugverkehr zu bewältigen. Der vorgestellten Variante sog Schüßler -Plan– Ausbau ohne Fahrzeitgewinn- liegen die neuen Prognosen des Landes Niedersachsen für den Personennahverkehr zugrunde. Auf der Strecke Lüneburg-Uelzen wird mit insgesamt 525 Zügen pro Tag gerechnet, davon allein 391 Güterzüge. Bisher ist man von wesentlich geringeren Zugzahlen ausgegangen. Unabhängig von den noch weiter zu untersuchenden Varianten stellt dies bereits eine nicht mehr zumutbare Belastung für das Heilbad Bad Bevensen dar. Zudem sind nach dieser 1.Variante für Bad Bevensen zwei Überholgleise notwendig. Dies würde einer Viergleisigkeit im Stadtgebiet von Bad Bevensen entsprechen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, das nach der Auswertung des Lärmaktionsplans des Eisenbahnbundesamtes 2017/18 für Bad Bevensen die Immissionsrichtwerte teilweise bereits heute überschritten werden; betroffen sind davon zahlreiche Einwohner sowie mehrere Schulen.
Die Dringlichkeit unseres Antrags begründen wir damit, dass dem in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die zustimmende Haltung des Landkreises Uelzen und der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf zur „Optimierten-Alpha-E+ Bremen“ -Lösung würde von der Stadt Bad Bevensen mitgetragen, entschieden entgegen getreten wird. Die Dringlichkeit halten wir auch darüber hinaus für geboten, weil die nächste Verwaltungsausschusssitzung erst im April stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Persönliche Erklärung
In der konstituierenden Sitzung dieses Rates am 12.April 2018 hatte ich die Ehre die Sitzung als Altersvorsitzender zu eröffnen. In meiner kurzen Rede hatte ich darum gebeten, auf der Basis gegenseitiger Achtung und unter Beachtung demokratischer Grundsätze zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürger an der Lösung der Probleme zu arbeiten.
Am 26.Mai 2019 findet neben der Wahl zum Europaparlament auch die Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf statt. Die Bewerbungsfrist für dieses Amt läuft am 8.April 2019 ab.
In den vergangenen Tagen hat mir ein Bürger der Stadt Bad Bevensen Auszüge aus einem Facebook account zur Verfügung gestellt, mit Beiträgen, die sich sowohl mit der Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters als auch mit der Kommentierung unserer letzten, direkt auf you-tube übertragenen Ratssitzung befassen.
Wortwahl der vd., auch anonymen Beiträge, zeigen eine Verrohung der Sprache auf, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Redner der übertragenen Ratssitzung werden als “Idioten“ und „Bekloppte“ bezeichnet.
Den Tiefpunkt dieser Beiträge bildet jedoch ein Kommentar des Ratsmitgliedes Schliekau. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, habe ich für die BfB-Fraktion die Haushaltsrede gehalten, da meine Kollegin Frau Hendel-Andabaka durch einen Trauerfall anderweitig belastet war. Eine Stimmbandreizung, die leider bis heute nicht abgeklungen ist, hat dazu geführt, dass ich mich während meiner Rede wiederholt geräuspert habe
. Dies nun nimmt das Ratsmitglied Schliekau zum Anlass mich in seinem Kommentar als „Dauerröchler“ zu bezeichnen: ich wiederhole: „Dauerröchler“. Dieses Verhalten ist diskriminierend. Die Wortwahl erinnert an finsterte Zeiten deutscher Geschichte und hat mit menschlichem Anstand nichts mehr zu tun.
Die CDU-Fraktion muss sich überlegen, inwieweit sie das Ratsmitglied Schliekau für Positionen nominiert, die andere Ratsmitglieder zwingen, die Person zu akzeptieren. Für mich ist das nicht mehr zumutbar.
Demokratie braucht den Streit in der Sache. Dabei darf die Menschlichkeit und die Achtung vor dem anderen nicht auf der Strecke bleiben.
Am 2.Februar 2019 hat der Philosoph Alain Finkielkraut, Mitglied der Academie francaise in einem Interview in der Neuen Zürcher Zeitung erklärt. „Der Hass ist die böse Überraschung der sozialen Netzwerke. Die Rede mag frei sein, aber sie ist auch frei von Anstand.“
Ich appelliere von dieser Stelle an alle Verantwortlichen - nicht nur für die vor uns liegenden Wahlkämpfe-: Bei allen Meinungsverschiedenheiten dürfen die Grundsätze unseres demokratischen Gemeinwesens – dazu gehört insbesondere auch die Achtung vor dem Andersdenkenden und der Verzicht auf Diskriminierung als Mittel der politischen Auseinandersetzung, nicht infrage gestellt werden.
Bad Bevensen, den 6.2.2019
Hans-Bernd Kaufmann
Rede zur am Ratssitzung am 6.2.2019 TOP 7
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Anwesende, meine Damen und Herren,
wir schließen uns den Ausführungen der Grünen/ Bündnis90 an. Wir werden uns bei der Abstimmung zu Top 7 Bekanntgabe der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss enthalten. Wie von Herrn Kaufmann bereits in Auszügen aus dem Internet zitiert, erschüttern mich diese Kommentare und Beiträge.
Ich finde die Äußerungen unerträglich, diskreditierend und beleidigend.
Es geht hier um verbale Verrohung aus der schützenden Anonymität heraus. Ersparen sie mir Zitate aus dem Geschreibe.
Das übereinander herfallen ersetzt den offen geführten Dialog, die Häme und die Beleidigung ersetzen das Sachargument.
Bundespräsident Steinmeier forderte auf einer Veranstaltung: Demokratie ganz nah in Krefeld am 2.2.2019:
„ ….bei allen Vorzügen für den Austausch von Meinungen im Netz, verführen diese dazu, Dinge zu schreiben, die man im persönlichen Gespräch nie über die Lippen bringen würde.“
Es muss daher selbstverständliche Grundregeln von allen Beteiligten geben, die geachtet und verteidigt werden müssen egal–ob online oder offline.
Dem kann ich mich nur anschließen.Daher stehen wir gemeinsam auf!
Gegen Hetze, Häme, Beleidigung, Verunglimpfung.
Stehen wir auf gegen Verharmlosung und Respektlosigkeit
Ich wende mich gegen das Verlorengehen von Anstand, Erziehung und Kultur
und das erwarte ich von jedem Menschen hier. Egal, ob im Amt oder im Publikum.
Jeder der der verbalen Verrohung maßgeblich unter eigener Mitwirkung durch Duldung und ohne Kritik zu üben deutlich entgegen tritt begibt sich auf die gleiche verachtenswerte Stufe wie der anonymen Schmierer.
Sie sind nicht besser, ehrenwerter oder dem demokratischen Gemeinwohl dienend.
„An allem Unfug, der passiert, sind nicht allein die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern“. Erich Kästner.
Herr Schliekau ziehen Sie Konsequenzen aus Ihrem Tun.
Die BfB benennt Herr Kaufmann als Vertreter im Verwaltungsausschuss und mich als Stellvertreter.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 28.01.2019
An den Vorsitzenden
des Rates
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag
Sehr geehrter Herr Feller,
die BfB-Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Bad Bevensen am 6.Februar 2019:
Aufgrund der Mitteilung der Ratsfrau Czerwinski, dass sie den „Austritt der WBB aus der Gruppe Grüne/WBB“ erklärt, beantragt die BfB-Fraktion die Auflösung und Neubildung des Verwaltungsausschusses der Stadt Bad Bevensen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kaufmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 28.01.2019
An den Vorsitzenden
des Rates
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Anträge
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion stellt zur VA-Sitzung am 6.2.2019 folgende Anträge:
1.Parkplatz Göhrdestraße: Die Verwaltung wird aufgefordert einen Zeitplan für die Wiederherstellung des Parkplatzes vorzulegen, bzw. die Hinderungsgründe zu nennen, die einer Inangriffnahme des Projektes entgegenstehen
2.Wanderwegeinstandsetzung und Erarbeitung eines Konzeptes und einer einheitlichen Ausschilderung.
Die nähere Begründung zu diesem Antrag wird in den nächsten Tagen nachgereicht.
3.Mobilitätskonzept wir beantragen eine umfassende Unterrichtung über den Stand der Maßnahme „Bürgerbus“ evtl. unter Hinzuziehung des Initiators „Bad Bevensen-inklusiv“. In weiten Teilen der Bevölkerung besteht Unverständnis, das in anderen Gemeinden des Kreises Uelzen Bürgerbusse betrieben werden, bzw, kurz vor der Inbetriebnahme stehen, und die Maßnahme in Bad Bevensen offensichtlich stagniert.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 28.01.2019
An den Vorsitzenden
des Rates
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag : Benecke-Wiese
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Die Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der VA möge beschließen: Mit der Überplanung der Benecke-Wiese wird umgehend ein Büro für Landschaftsplanung beauftragt. Grundlage der Planungsüberlegungen ist der gemeinsame Antrag der Gruppe Grüne/WBB und unserer Fraktion vom 26.April 2018.
Weitere Begründungen werden, falls notwendig, in der Sitzung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Stadtratsfraktion der Wählergruppe Bürger für Bad Bevensen, den 12.12.2018
An den Vorsitzenden des Rates
Herrn Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Antrag: Der Gruppe Grüne- Bündnis 90, WBB und BfB im Rat der Stadt Bad Bevensen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die oben genannten stellen folgenden Antrag:
„Der Bebauungsplanentwurf „Heese IV“ wird in der Weise geändert, dass südlich des Regenrückhaltebeckens eine Fläche ausgewiesen wird, die einen Geschoßwohnungsbau mit zwei Vollgeschossen zuzüglich einem Dachgeschoss ermöglicht.“
Hierfür würde von den vorgesehenen 69 Bauplätzen die Fläche von 7 Bauplätzen benötigt. Diese Nutzung wäre für die Gesamtfläche von untergeordneter Bedeutung und würde, auch aufgrund der topographischen Situation, den Gesamtcharakter des Bebauungsgebietes nicht wesentlich verändern.
Die Veräußerung dieser Fläche darf nur im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Vertrag geschehen, in dem sich der Erwerber verpflichtet, Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, damit bezahlbarer Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen geschaffen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum derzeitigen Auslegungsverfahren eine entsprechende Planänderung in Auftrag zu geben, damit diese, ohne, das sich gesamte Planungsverfahren wesentlich verzögert, umgesetzt werden kann. Die sich daraus ergebende zeitliche Verzögerung wird max. drei Monate betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Schaefer-Andrae Hans-Bernd Kaufmann
-Fraktionsvorsitzende- -stellv. Fraktionsvorsitzender BfB-
Herrn
Vorsitzenden des Rates der Stadt Bad Bevensen
Martin Feller
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 04.01.2019
Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich stelle im Namen der BfB- Fraktion im Rat der Stadt Bad Bevensen den Antrag:
Der Rat der Stadt Bad Bevensen beschließt:
Die in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Hese IV“ ausgewiesene neue öffentliche Erschließungsstraße erhält den Namen. „Dr. Ruth Pfau- Ring“.
Sachverhalt:
Das Baugebiet „In der Hese IV“,bezeichnete Gelände wird einer baulichen
Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt. Im Bebauungsplan wird eine öffentliche Erschließungsstraße in Ringform ausgewiesen.
Ruth Pfau war vierte von fünf Töchtern und verließ 1949 ihre Heimat Leipzig und folgte ihrem Vater in die Trizone, aus der im gleichen Jahr die Bundesrepublik Deutschland hervorging. Sie begann nach dem bestandenen Abitur als Neunzehnjährige an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Medizinstudium, das sie an der Philipps-Universität Marburg fortsetzte und mit dem Dr. med. beendete. Während ihrer Studienjahre wurde sie von der Suche nach einer bestimmenden Kraft für ihr Leben bewegt und fand diese im christlichen Glauben. Beeinflusst durch den Philosophen Josef Pieper, ließ sie sich 1951 taufen und wurde Mitglied der evangelischen Kirche, konvertierte aber schon 1953 zur römisch-katholischen Kirche.
Nach Abschluss ihres Studiums mit dem medizinischen Staatsexamen leistete sie im Krankenhaus Winterberg (Sauerland) ihr medizinisches Praktikantenjahr ab. Im Jahr 1957 reiste sie nach Paris und trat in die Ordensgemeinschaft der Gesellschaft der Töchter vom Herzen Mariä ein. Nach weiterführenden medizinischen Studien – 1958 internistische Ausbildung im Kölner Hildegardis-Krankenhaus, 1959 gynäkologische und geburtshilfliche Weiterbildung im Elisabeth-Krankenhaus in Bonn – wurde sie 1960 zunächst von ihrem Orden nach Indien geschickt, wo sie als Frauenärztin arbeiten sollte. Aufgrund eines Visumproblems musste sie jedoch in Karatschi (Pakistan) einen Zwischenstopp machen. Dort blieb Ruth Pfau, denn die erste Begegnung mit leprakranken Menschen in einem Elendsviertel Karatschis wurde bestimmend für ihr ganzes Leben. Sie beschloss, ein Krankenhaus zur Leprabekämpfung zu errichten. Das Marie-Adelaide-Lepra-Zentrum (MALC) wurde zu einer in ganz Pakistan anerkannten Institution; sie leitete dieses von ihr gegründete Krankenhaus bis 2013.
Die Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. (DAHW) war seit 1961 einer der Hauptförderer der Lepra- und später auch der Tuberkulosearbeit Ruth Pfaus und ihres Teams in Pakistan.
1980 wurde Ruth Pfau zur nationalen Beraterin im Rang einer Staatssekretärin für das Lepra- und Tuberkulose-Kontrollprogramm für die pakistanische Regierung ernannt. 1996 war die Lepra in Pakistan erstmals unter Kontrolle.
Während eines Gefängnisbesuchs stellte Ruth Pfau fest, dass viele Menschen in Haft nahezu blind waren. In Zusammenarbeit mit der Christoffel-Blindenmission bekämpfte sie seither unnötige Erblindungen.
Ruth Pfau starb am 10. August 2017 an multiplem Organversagen als Folge eines Schwächeanfalls knapp eine Woche zuvor.[1] Sie erhielt ein Staatsbegräbnis auf dem christlichen Friedhof von Karatschi. Staatspräsident Mamnoon Hussain erklärte in seiner Trauerbotschaft, Pfaus Tod sei ein großer Verlust für das Land. Das pakistanische Außenministerium würdigte Pfau in einer Erklärung als „Nationalheldin“.
Auszeichnungen
1969: Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
1969: Pakistanischer Orden „Sitara-i-Quaid-i-Azam“
1978: Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
1979: Orden Hilal-e-Imtiaz
1985: Großes Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
1988: Ehrenbürgerin Pakistans
1989: Orden Hilal-i-Pakistan (Mondsichel von Pakistan)
1991: Damien-Dutton Award
2002: Ramon-Magsaysay-Preis (gilt als der „asiatische Friedensnobelpreis“.)
2003: Itzel-Preis
2004: Goldmedaille des Albert-Schweitzer-Preises (gemeinsam mit Georg Sporschill)
2005: Marion Dönhoff Preis
2012: Bambi in der Kategorie Stille Helden
2014: Klaus-Hemmerle-Preis der deutschen Fokolar-Bewegung
2014: Ehrendoktorwürde (Dr. h. c.) der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Quelle: Wikipedia
Die Welt braucht Menschen wie Dr. Ruth Pfau. Ihre beispielhafte Lebensleistung ist es wert, entsprechend gewürdigt zu werden und die Erinnerung für folgende Generationen zu bewahren.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Hans- Bernd Kaufmann
- stellv..Fraktionsvorsitzender-
Frau
S.
Lühr-Peschke
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 09.01.2018
Sehr geehrte Frau Lühr-Peschke,
Für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses beantrage ich folgenden Punkt gem.§16 der GO in die Tagesordnung aufzunehmen:
“Betr.: Mobilitätskonzept für Bad Bevensen-
Unterrichtung des Verwaltungsausschusses durch einen Vertreter des mit der Durchführung der Maßnahme durch die BBM beauftragten Unternehmens. Dabei ist insbesondere darzustellen wie die Einbindung der Bürger der Stadt Bad Bevensen und die Anknüpfung an die benachbarte Heideregion erfolgen soll.
Begründung:
Die Berücksichtigung der Belange der Bevenser Bürger und die Verknüpfung mit der Heideregion soll dargestellt und diskutiert werden. Der angedachte Zeitplan der Konzeptphase, der den Zeitrahmen, der bei der Antragstellung genannt worden war, sprengt, soll dargestellt und eine Perspektive für die Umsetzung des Konzepts aufgezeigt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Beigeordnete-
Frau
S.
Lühr-Peschke
Ämterzentrum
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 02.01.2018
Betr.: Grundsatzbeschluss „Visionäre Entwicklung der Stadt Bad Bevensen“ DS 112/2017
Sehr geehrte Frau Lühr-Peschke,
die Unterzeichnerin stellt folgenden Antrag:
Der VA möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des Beschlusses des VA vom 26.102017, TOP 23, Kostenvoranschläge für
1.ein Monitoring des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ aus dem Jahre 2007 von Prof.Ackers bei Büro (Prof.Ackers oder Nachf.) und
2. die Fortschreibung des Entwicklungskonzepts unter bes. Berücksichtigung der weiteren Ausweisung von Baugebieten einschl. einer Bedarfsermittlung im Bereich der Stadt Bad Bevensen einzuholen.
Des weiteren sind Kostenvoranschläge für eine umfassende Umsetzung des im Betreff gen. Beschlusses einzuholen.
Grundlage könnte eine inhaltliche Erweiterung des Auftrags an das Büro Ackers sein, oder aber die Einholung eines weiteren Kostenvoranschlags durch ein auf dem Gebiet arbeitenden Architekturunternehmens.
Begründung:
Durch die notwendige Neuwahl des Stadtrats und die anschließenden konstituierenden Sitzungen geht Zeit verloren, die die von uns beantragten Maßnahmen unnötig verzögern. Durch zügiges Handeln des Verwaltungsausschusses können die Vorbereitungen für die vom neu zu wählenden Rat zu fassenden Beschlüsse getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Beigeordnete-
Email : BfB2011@gmx.de
www.bürgerfürbevensen.de
per mail:
marketing-bahnhoefe@deutschebahn.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bahnhof Bad Bevensen, die Unterführungen und das Bahnhofsgebäude selbst befinden sich in einem ungepflegten, teilweise verwahrlosten Zustand.
Der Bahnhof ist für viele Besucher der erste Eindruck, den sie von Bad Bevensen gewinnen. Die Chance zum ersten Eindruck besteht bekanntermaßen nur einmal.
Uns ist bekannt, dass das Bahnhofgebäude im Herbst 2016 an die Aedificia Infrastruktur- und Entwicklungsgesellschaft in Frankfurt verkauft worden ist. An dem Gebäude hat sich seitdem nichts getan. Wind und Wetter hinterlassen ihre Spuren, wie Sie dem beigefügten Bild entnehmen können.
Ebenso trostlos sieht es in den Räumen, die vom Warteraum her einsehbar sind, aus.
Auf dem Bahnsteig 2 steht ein mit Parolen beschmierter Automat der Metronom-Eisenbahngesellschaft, für den Sie natürlich auch nicht zuständig sind (Bild). Die Unterführung ist mit Parolen und Schmierereien verunstaltet, für deren Beseitigung je nach Unterhaltsvereinbarung entweder Sie oder die Stadt Bad Bevensen zuständig ist. Dieses Konglomerat “organisierter Unzuständigkeiten” führt zu einem für die Öffentlichkeit verheerenden Eindruck.
Wir bitten Sie, im Interesse des Eindrucks, der ja in erster Linie auf die Deutsche Bahn zurückfällt, tätig zu werden, auch, wenn es nur koordinierend sein sollte.
Die Stadt Bad Bevensen hat eine Kopie dieses Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Vorsitzende der Wählergruppe BfB-
Sehr gehrte Frau Vorsitzende,
Ergänzungsantrag zu TOP 10 Haushaltsplan der Stadt DS/2017/019 vom 16.03.2017:
Durchführung einer Alternativplanung mit Kostenermittlung „Altstadtbrücke“ über die Ilmenau und deren Einstellung in den Haushalt 2017.
Ich stelle hiermit im Namen der BfB-Fraktion den Antrag, die Verwaltung der Stadt Bad Bevensen möge eine Alternativplanung mit Kostenermittlung durchführen, die die Widerherstellung der Altstadtbrücke als innerstädtische Wegeverbindung zum Gegenstand hat. In dieser Untersuchung soll nicht nur der bloße Aufbau bzw. Neubau enthalten sein, sondern auch die Möglichkeit einer anderen kleineren Zuwegung, Anrampung bzw. einer andere Form des Brückenschlages.
Begründung:
Wer Mauern einreißen oder Barrieren überwinden will, muss Brücken bauen und darf sie nicht abreißen!
Die Stadt Bad Bevensen will Qualitäts-Stadt werden. (so eine Pressemitteilung der Stadt)
„Längst besteht nicht mehr nur Wettbewerb unter den Betrieben in der Wirtschaft, sondern
die Standorte selbst, die Städte und Gemeinden konkurrieren miteinander um Gäste bzw. Besucher.
Die Brücke verbindet die Bevensener Altstadt mit dem Kurpark und ist Bestandteil beliebter Spazier-und Flanierverbindungen, sie wurde rege in Anspruch genommen.
Das ist Steigerung der Qualität in diesem Fall der Lebensqualität.
Was nutzt die Bereitstellung des Werbeetats der Bad Bevensen Marketing GmbH durch eine Mehrheit des Stadtrates, wenn das zu bewerbende Ortsbild ständig an Attraktivität verliert. Warum soll an der jetzt vorgesehenen Stelle zwischen Kurhaus und Therme ein Sterne- Hotel gebaut werden, dem schon vor Realisierung die Verbindungsbrücke in die Altstadt abgerissen wird.
Vielmehr müssen die Überlegungen und Vorschläge des von Prof. Ackers entwickelten „Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes“ berücksichtig werden.
So führte Prof. Ackers aus: „ Die Ilmenau mit der Auenlandschaft bildet geometrisch die Mitte der Stadt, sie wirkt jedoch stark als naturräumliche Trennung. Ziel muss die räumliche Verbindung der beiden Ortsteile sein. Ohne ausreichende Vernetzung stehen sich die beiden Ortsteile – fast beziehungslos gegenüber.“
Zudem stellt die Brücke im Zeichen der Inklusion eine zusätzliche kürzere Verbindung zwischen Kurgebiet und Stadt her, die für Menschen mit Gehbehinderung wichtig ist.
Gewerbetreibende und Gastronomen werden sich die zukünftige Standortfrage überlegen und gegebenenfalls nicht in der sog. Altstadt investieren um Geschäfte aufzubauen oder zu erhalten.
Der Verwaltung soll daher ein Prüfauftrag erteilt werden, ob sich Fördergelder aus unterschiedlichen Programmen des Bundes, der Länder z.B. aus den Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der gemeindlichen Verkehrsverhältnisse NGVFG, der EU oder sonstigen Sponsoren generieren lassen.
Die Altstadtbrücke über die Ilmenau muss erneuert werden.
Der Wegfall einer Achsen-Verbindung zwischen Kurgebiet und Stadt ist schädlich.
Ich möchte an dieser Stelle Prof. Ackers zitieren.
,,Vielfalt als Qualität“ – (NSTN 6 /2007, Seite 137 ff. und seinem Vortrag im Rahmen der Abschlussveranstaltung „Ab in die Mitte – City-offensive Niedersachsen“ am 13. Dezember 2006 in Braunschweig)
Zitiert wurde Prof. Ackers übrigens bereits von Frau Witta Alberternst anlässlich einer Ratssitzung am 9.10.2007, als es um Freigabe von 50.000,00€ zur Erstellung des städtebaulichen Gutachtens von oben genanntem Prof. Ackers ging,
,,Der gute Geschmack, der Freiraum für offene Begegnung, die Ästhetik des
öffentlichen Raums und sein nicht kommerzieller Charakter, die Sprache der
Architektur und die gepflegte Präsentation - all dies sind unverzichtbare
Merkmale einer attraktiven und lebendigen Stadt, in der Sie sich auch als Fremder
willkommen fühlen - eine Stadt, die Sie in lhre Arme nimmt."
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Fraktionsvorsitzende-
Antrag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
ich stelle im Namen der Fraktion der BfB folgenden Antrag:
“Der Stadtdirektor wird gebeten, mit den zuständigen Organen der Kurgesellschaft Bevensen GmbH und der Bad Bevensen Marketing GmbH in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, ab dem 01.01.2018 eine gemeinsame Geschäftsführung beider Gesellschaften zu etablieren. Die eingesparten Finanzmittel werden der Pflege der Innenstadt und der Durchführung von Pflegemaßnahmen im Kurpark zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungsausschuss ist in jeder Sitzung über den Stand der Angelegenheit zu unterrichten.“
Begründung:
Die Verträge der jeweiligen Interimsgeschäftsführungen laufen zum 31.12.2017 aus. Demnach ist der 01.01.2018 der Zeitpunkt, zu dem die von allen Beteiligten immer wieder gewünschte gemeinsame Geschäftsführung beider Gesellschaften realisiert werden könnte. Die Ausschreibung der Stelle sollte zügig erfolgen, sodass die Entscheidung über die personelle Besetzung noch im 2. Quartal des Jahres 2017 erfolgen könnte und eine rechtzeitige Stellenbesetzung gewährleistet werden würde.
Die Vorteile der gemeinsamen Geschäftsführung liegen auf der Hand:
angefangen von der Koordination der Werbemaßnahmen, einer gemeinsamen Konzeption der Zielsetzung bis hin zur zeitlichen Abstimmung geplanter Maßnahmen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.
Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung erheblicher Finanzmittel bei allen Gesellschaftern. Die Aufwendungen für die Geschäftsführungen beider Gesellschaften sind von ca. 20.000€ im Jahre 2008 über ca. 80.000€ im Jahre 2014 auf nunmehr 150.000€ im Jahre 2016 gestiegen, bei sinkendem wirtschaftlichen Erfolgbeider Gesellschaften.
Diese Angaben sind den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen entnommen. Wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen waren, könnte durch den Stadtdirektor festgestellt werden.
Hinzu kommen Aufwendungen für gesonderte Beratungen, die nicht ohne weiteres aus den Wirtschaftsplänen erkennbar sind und bei entsprechender fachlicher Qualifikation der Geschäftsführungen entfallen würden (Beratungs- und Gutachterkosten in uns nicht bekannter Höhe).
Die Kosten für die gemeinsame Geschäftsführung dürften nach vorsichtigen Schätzungen bei ca. 80.000€ liegen. Unterstellt man eine Kostenaufteilung zwischen den Gesellschaften von – wie in der Vergangenheit - 70:30 – ergeben sich für die KG Aufwendungen in Höhe von 56.000€ und für die BBM von 24.000€. Von den Aufwendungen für die KG hätte die Stadt 42% zu tragen = 23.520€. Zur Zeit trägt die Stadt Bad Bevensen für beide Gesellschaften ca. 90.000€. Das Einsparpotential für die Stadt läge bei ca. 67.000€.
Die eingesparten Summen sollten dem o.g.Zweck zugeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Fraktionsvorsitzende-
Antrag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
ich stelle hiermit im Namen der BfB–Fraktion folgenden Antrag :
die Verwaltung der Stadt Bad Bevensen wird beauftragt, Fördermittel aus dem
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zu beantragen.
Der Verwaltungsausschuss ist über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Begründung :
Mit dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" wurde das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 aufgelegt. Damit einher geht eine Erhöhung des Festbetrags an der Umsatzsteuer um jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Länder für die Förderung der Betriebskosten. Zudem wurde das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen Euro aufgestockt, so dass den Ländern in dieser Legislaturperiode weitere Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Bund wird nach dem Entwurf des Kinderbetreuungsausbaugesetzes in den Jahren 2017 – 2020 zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung 1.126 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Von diesem Betrag werden – nach dem derzeitigen Kenntnisstand – rd. 106 Millionen Euro auf Niedersachsen entfallen.
Neu ist, dass mit diesen Mitteln auch der weitere Ausbau der Kindergärten und nicht nur der Ausbau der Kinderkrippen gefördert werden kann. Eine Konkretisierung über eine Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist bisher nicht erfolgt.
Sobald diese konkret wird, soll die Verwaltung die erforderlichen Schritte einleiten.
Da die Stadt einen Ausbau/ Anbau/ Neubau- des evangelischen Kindergartens für notwendig
erachtet, können jetzt auch Fördergelder für diese Maßnahme beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
-Fraktionsvorsitzende-
Antrag
auf Kostenermittlung Skaterbahn in den „Kurzen Bülten“ und Einstellung in den Haushaltsplan 2017
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion der BfB stellt den Antrag, die Verwaltung der Stadt Bad Bevensen möge die Kosten für den Bau einer Skater-Bahn alternaiv einer BMX-Bahn und/oder
einer Kombination aus beiden Bahnen ermitteln. Die Anlage soll hinter dem MTV- Sportzentrum in den „ Kürzen Bülten“ errichtet werden.
Begründung:
Die Vertreter des Jugendparlamentes und auch die BfB-Fraktion bemühen sich seit geraumer Zeit, den Bau einer Skaterbahn /BMX-Bahn zu realisieren dies jedoch vergeblich
Damit der Bau einer Skaterbahn bzw. Kombistrecke BMX endlich realisiert werden kann,
sollen möglichst kurzfristig konkrete Kostenermittlungen vorgenommen werden.
Die ermittelte Summe soll dann in den Haushaltsplan der Stadt 2017 aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte-Susanne Hendel-Andabaka
- Fraktionsvorsitzende-
Stadt Bad Bevensen
Herrn Vorsitzenden des Rates
Martin Feller
Lindenstr. 1
29549 Bad Bevensen
Bad Bevensen, den 06.10.2016
Ergänzungsantrag der BfB auf Kostenermittlung und Einstellung in den Haushaltsplan 2017
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit stelle ich den Ergänzungsantrag, die Verwaltung der Stadt Bad Bevensen möge die Kosten für den Bau einer Skater-Bahn alternaiv einer BMX-Bahn und/oder
einer Kombination aus beiden Bahnen ermitteln. Die Anlage soll hinter dem MTV- Sportzentrum errichtet werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Teilfläche des bisherigen ehemaligen Intermarché-Supermarktes vom Eigentümer Kreis Uelzen, auf die Stadt Bad Bevensen übertragen werden kann.
Begründung:
Die Vertreter des Jugendparlamentes und auch die BfB-Fraktion bemühen sich seit geraumer Zeit, den Bau einer Skaterbahn /BMX-Bahn zu realisieren dies jedoch vergeblich
BfB ergänzt ihren Vorschlag des Baus einer Skaterbahn in dem Gewerbegebiet „Kurze Bülten“ aufgrund von neuen Rahmenbedingungen, die seitens des Landkreises Uelzen geschaffen werden.
Schon bei dem Antrag der BfB vom 21.09.2016 liegen die Vorteile auf der Hand: keine Problematik durch Lärmbelästigung (da Gewerbegebiet), zentrale Lage sowie Nähe zur KGS und zur ehemaligen Skateranlage zwischen JUZ und jetziger Sporthalle. Jedoch bedürfte es einer Änderung des B-Plans, es müsste zudem der Untergrund für eine neue Skateranlage baulich ertüchtigt werden.
Durch den Neubau einer Sporthalle auf dem Platz des ehemaligen Supermarktes, die der Landkreis Uelzen als Schulträger schafft, muss der dort geltenden Bebauungsplanes ohnehin geändert werden.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollte seitens der Stadt gleichzeitig geprüft werden, ob eine kleine Teilfläche der bisherigen Stellplatzflächen in das Gemeindeeigentum übertragen wird. Auf dieser könnte dann die Skaterbahn platziert werden, ohne das bauliche Maßnahmen für den Untergrund erforderlich wären. Denn, was für PKW-Belastungen geschaffen wurde, wird für Skater- und BMX-Begeisterte tragfähig genug sein.
Zusammenfassung
A.)Antrag der BfB Gewerbegebiet „Kurze Bülten“ bei MTV Sportzentrum (und Regenrückhaltebecken)
+ = keine Lärmproblematik, zentrale Lage/ Nähe zur KGS und ehemaligen Skateranlage
- = Grünfläche → B-Plan-Änderung erforderlich, Untergrundertüchtigung notwendig,
B.)Ergänzungsantrag der BfB Gewerbegebiet „Kurze Bülten“ beim ehemaligen Intermarché (im Bereich des Stellplatzes)
+ = keine Lärmproblematik, zentrale Lage/ Nähe zur KGS und ehemaligen Skateranlage, keine Untergrundertüchtigung, keine Gefahr des Zuparkens, notwendige B-Plan-Änderung erfolgt mit dem Turnhallenneubau.
Damit der Bau einer Skaterbahn bzw. Kombistrecke BMX endlich realisiert werden kann,
sollen möglichst kurzfristig konkrete Kostenermittlungen vorgenommen werden.
Die ermittelte Summe soll dann in den Haushaltsplan der Stadt 2017 aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Zander
- stellv.Fraktionsvorsitzender-