Bürger für Bad Bevensen
 

"BfB" und das 3. Gleis


Pressemitteilung:


Ihre direkte Ansprechpartnerin:


Brigitte-Susanne Hendel
Sperberring 44, 29549 Bad Bevensen                                                                 Email.BfB2011@gmx.de


Bad Bevensen, den 2.8.2023

Die Bürger Bad Bevensens können aufatmen.

Mit dieser Aussage, dass nur eine Neubaustrecke für die Deutsche Bahn die dringend angestrebte und benötigte Kapazitätserweiterung gewährleisteten wird, entspricht der Bundesminister für Verkehr in vollem  Umfang den Vorstellungen der Stadt Bad Bevensen. Die auf Initiative der BfB-Fraktion im Rat der Stadt gefasste Resolution, war in ihrer Argumentation richtig. „Wer nach dieser Aussage des Verkehrsministers noch auf den alleinigen viergleisigen Ausbau der vorhandenen Bahnstrecke beharrt, reitet ein totes Pferd,“ so die Fraktionsvorsitzende Brigitte-Susanne Hendel.
Die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen an der Bestandsstrecke im Jahr 2026, die nicht mit der geplanten Kapazitätserweiterung verbunden sein werden, wird von der BfB-Fraktion begrüßt.

Bad Bevensen, den 2.8.2023 Brigitte-Susanne Hendel


Beurteilung des Vieregg-Gutachten durch Deutsche Bahn


Finale Einschätzung der Vieregg-Rössler-Konzeptionen


Eine engpassfreie, zukunftsfähige, Deutschland-Takt-kompatible und nachhaltig robuste Schieneninfrastruktur (pünktlicher und staufreier Bahnbetrieb) wäre mit den Konzeptionen des Beratungsbüros Vieregg-Rössler (VR) nicht realisierbar.

Trassierung und Kosten

Bereits die trassierungstechnische Betrachtung der VR-Konzeptionen offenbart methodische und inhaltliche Lücken seitens des Verfassers. Die Ideen des Beratungsbüros basieren zu großen Teilen auf unzureichenden oder unzutreffenden Annahmen zu Trassierungsrichtlinien und technischen Trassierungselementen. Bei nachfolgenden Themen werden teils unzutreffende Grundannahmen bzw. Regelwerte zugrunde gelegt:

 

 

  • Bogenradien, Übergangsbögen und Überhöhungen
  • Gleisabstände und Überholgleise
  • Durchfahrgeschwindigkeiten
  • Anordnung von Bahnsteigen
  • Anordnung erforderlicher Weichen, Weicheneinbindungen und Weichenstraßen
  • Rampenlängen und Dimensionierung von Mastgassen

 

Zur Umsetzung der VR-Ideen wären somit umfangreiche und kostspielige Eingriffe an der Bestandsstrecke und an angrenzender innerstädtischer Bebauung notwendig. Dies würde erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit nach sich ziehen. Trotz dieser intensiven Eingriffe würde ein nur unbefriedigender Nutzen generiert:

Das Nutzen-Kosten-Verhältnis läge bei lediglich 0,49.

Insbesondere den aus den VR-Ideen resultierenden hohen Investitionen im Knoten Hamburg steht kein entsprechender Nutzen im Personen- und Güterverkehr entgegen.

Eisenbahnbetrieb
Bezüglich der betrieblichen und kapazitiven Auswirkungen des Konzepts ist festzuhalten, dass diverse Aspekte nicht ausreichend beleuchtet oder gänzlich außer Acht gelassen wurden. Die eisenbahnbetrieblichen Grundannahmen (insb. Zugeigenschaften und Fahrplan) sind z.T. als falsch, im besten Falle als unzureichend zu bezeichnen. Die vorgenommene Betrachtung des Büros VR genügt insbesondere hinsichtlich der Methodik nicht den Anforderungen aus den gesetzlichen Verfahren, u.a. zur Planfeststellung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur.
Das Büro bleibt konkrete fachliche Nachweise seiner Annahmen, Methodiken und Thesen schuldig.
Die vorgeschlagenen abschnittsweisen zwei- und dreigleisigen Abschnitte südlich von Lüneburg beschränken die Anzahl der durchführbaren Zugfahrten erheblich und lösen den Kapazitätsengpass im Korridor Hamburg-Hannover nicht auf. Rund 240.000 Lkw-Fahrten pro Jahr verblieben auf der Straße. Eine Angebots- und Pünktlichkeitsverbesserung für Reisende im Fernverkehr sowie für Pendler wäre mit den VR-Ideen nicht machbar. Zudem sind die Konzeptionen gemäß Vieregg bezüglich Fahrzeiten, Taktstruktur und Mengengerüst nicht kompatibel zum Deutschland-Takt (3. Gutachterentwurf).
Während der baulichen Umsetzung wären vor allem durch den Umbau der Knoten Lüneburg und Uelzen umfangreiche mehrjährige Einschränkungen im Verkehrsangebot zu erwarten.

Fazit

 

Die VR-Ideen sind nicht geeignet, eine nachhaltige Verkehrsverlagerung auf die umweltfreundliche Schiene zu unterstützen. Das Bahnprojekt Hamburg/Bremen-Hannover plant für Mensch und Umwelt zukunftsfähige Schienenwege, die pünktlichen und staufreien Verkehr ermöglichen. Dies wäre mit den Vieregg-Vorschlägen nicht umsetzbar.



BfB zum 3. Gleis durch Bad Bevensen

Die Stadtratsfraktion gibt folgende Stellungnahme gegen die Alpha-E Variante ab:

 

  1. Die Stadt Bad Bevensen „lebt“ vom Tourismus und Kurwesen.
  2. Ber Bau eines 3. Gleises bringt erhebliche Beeinträchtigungen für diesen Wirtschaftszweig.
  3. Der Bau wird zu erhöhtem Güter-Durchgangsverkehr führen.
  4. Das Lärmaufkommen und die Erschütterungen werden steigen.
  5. Der jetzigen Infrastruktur an Unter- und Überführungen droht der Abriss und damit monatelange Umwegungen für die Anwohner und Gäste der Stadt.
  6. Baulärm bei Ertüchtigung der bestehenden Gleisanlage, durch Signalanlagen Tag und Nacht, Baufahrzeugen und sonstigen Gerätschaften.
  7. Durch Abriss bzw. Erhöhung der vor kurzem errichteten Lärmschutzzäune.
  8. Verschandelung des Stadtbildes durch noch höhere Lärmschutzzäune und das ständige beschmieren mit Graffiti.
  9. Während der Bauzeit erhebliche Einschränkungen  im Personennah- und Fernverkehr für Pendler und Kurgäste.
  10. Keine Nachhaltigkeit der Baumaßnahme, da eine wesentliche Entlastung des Güterfernverkehrs auf der Straße eintritt.
  11. Keine signifikante Verbesserung für die dringend benötigten Hafenhinterlandverkehre eintritt.
  12. Eine Steigerung der Taktung im Personenverkehr zwischen Hannover und Hamburg durch priv. Anbieter ausgeschlossen wird.
  13. Ein Raumordnungsverfahren nicht durchgeführt wird.
  14. Eine volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prüfung der Maßnahme nicht durchgeführt worden ist.

 


Unsere Forderungen!

 

  1. Das Bürgerbeteiligungsverfahren darf erst nach vollständiger Planung starten.
  2. Die Zugzahlen, die als Grundlage der Berechnung dienen müssen vorher überprüft werden.
  3. Alternative Strecken, insbesondere die A7 Varianten, müssen ergebnissoffen geprüft werden.
  4. Keine Variante darf ohne Raumordnungsverfahren gebaut werden.
  5. Die Naturschutz- und FFH-Gebiete müssen geschützt werden.
  6. Die Naherholungsgebiete dürfen nicht weiter belastet werden.
  7. Das Celler Papier des Dialogforums darf nicht Grundlage der zukünftigen Planungen sein.
  8. Kurgebiete müssen besonders geschützt werden.
  9. Zum Schutze der Menschen darf an bewohnten Gebieten nicht in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, nicht an Samstagen und nicht an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden.
  10. Die Gemeinden sind von jeglichen Kosten freizustellen.
  11. Eigentümer von Häusern und Grundstücken an der Strecke müssen Ausgleichszahlungen für Wertverluste erhalten.
  12. Es muss ein Gutachten zu den steigenden Gesundheitsrisiken durch Lärm, Elektrosmog und Feinstaub in Auftrag gegeben werden und alle zum Schutze der Menschen erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden.
  13. Sämtliche Kosten müssen in den NKF einberechnet werden.
  14. Wenn der NKF unter 1 liegt ist die Strecke nicht umzusetzen.

 


Anwohner gegen Ausbau DE 21 e.V., Vorsitzender Michael Hansen Amselweg 15, 21407 Deutsch Evern, Tel. 0151 27170481, deutschevern21@t-online.de
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Name, Vorname
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Straße, Haus Nr.
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PLZ Wohnort

Landkreis Uelzen
Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen

per E- Mail an:
h.narberhaus@landkreis-uelzen.de
c.seeck@landkreis-uelzen.de

Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Uelzen
Stellungnahme zum Entwurf 2016 für das Regionale Raumordnungsprogramm.

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben genannten Entwurf zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) erhebe ich Bedenken gegen

Punkt 4 (Ziele u. Grundsätze zur Entwicklung der Infrastruktur) und gegen
Punkt 4.1.2 (Schienenverkehr Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecke) Ausbau der Bestandsstrecke.

Mein persönlicher Lebensbereich und mein Grundeigentum befindet sich im Gebiet der Stadt Bad Bevensen und wird durch die ausgewiesene Schienenentwicklungszone tangiert.

Die Ausbaumaßnahme weckt erhebliche Zweifel hinsichtlich der Zweckdienlichkeit (Schaffung eines leistungsfähigen, nachhaltigen  Schienenverkehrssystems).

Durch den geplanten Ausbau der Bestandstrecke sollen dringend benötigte Kapazitäten für die Hafenhinterland- und Güterverkehre geschaffen werden.Es gibt entgegenstehenden Fachmeinungen die dies stark bezweifeln.

Mangels belastbarer Planungen ist keineswegs sichergestellt, dass sich die im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Alpha-E Strecke ohne Weiteres mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit realisieren lässt.

Die Folge des Anstiegs der Güterzugzahlen von gegenwärtig ca.180 Güterzügen pro Tag auf dann ca.385 Güterzüge pro Tag im Jahre 2030 wäre verbunden mit weiteren Belästigungen.

Bei der Umsetzung des Ausbauzieles Haupteisenbahnstrecke- 3. Gleis durch Bad Bevensen- ist meine Gesundheit, meine Lebensqualität und mein Eigentum durch Lärm, Feinstäube, Erschütterungen/ Vibrationen, Elektrosmog, längere und schwerere Züge ( besonders Nachts), Schäden an der Bausubstanz meines Hauses, direkt betroffen.

 

  1. Das Lärmaufkommen und die Erschütterungen werden durch den erhöhten Güter- und Durchgangsverkehr erheblich steigen.
  2. Eine uneingeschränkte bzw. ungehinderte Nutzung meines Gartens/ Terrasse/Balkons ist nicht mehr möglich.
  3. Es entsteht eine deutliche Wertminderung meines Eigentums durch den geplanten Ausbau

 

Während der Ausbauphase sind folgende Beeinträchtigungen für mich zu erwarten:

 

  1. Während der Baumaßnahmen entstehen erhebliche Einschränkungen durch baubedingte Umwege.  Der jetzigen Infrastruktur an Unter- und Überführungen/ Straßen droht der Abriss bzw. Neubau, da diese Bauwerke völlig unterdimensioniert sind. Die Bausubstanz ist für den 3. gleisigen Ausbau und die zu erwartenden höheren Verkehrsfrequentierungen nicht ausgelegt. Rottenwarnsignale Tag und Nacht, dies ist ein akustisches Eisenbahnsignalsystem   das für im Gleisbereich oder in dessen Nähe arbeitende Personen gilt. Diese  Rottenwarnsignale werden u.a. mit einem Mehrklanghorn gegeben
  2. Weiterhin entsteht durch die Sperrung von Brücken und Straßen eine potenzielle Gefährdung für mich, da Polizei, Ärzte, Krankenwagen längere Ausrückzeit haben.
  3. Es wird Tag und Nacht zu erheblicher Lärmbelastung im Rahmen der Baumaßnahmen und des Umbaus der bestehenden Gleisanlage durch Signalanlagen, Baufahrzeugen und sonstigen Gerätschaften kommen.
  4. Durch den teilweise erforderlichen Abriss bzw. Umbau der vorhandenen Lärmschutzwände wird es zumindest temporär zu weiteren lärmbedingten Gesundheitsbelastungen kommen.
  5. Während der Bauzeit unter dem rollenden Rad, wird es zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in Personennah- und Fernverkehr kommen, da der dreigleisige Ausbau der Bestandsstrecke zu Kapazitätsengpässen in der Bauphase führen wird. Die Magistrale zwischen Hamburg – Uelzen ist in den Hauptverkehrszeiten bereits jetzt überlastet. Eine ausreichende Aufnahme der notwendigen Zugverbindungen während der Bauphase ist unmöglich.

 

Gegen den Ausbau der Bestandsstrecke erhebe ich aus den genannten Gründen Bedenken. Ich rege an eine Alternativplanung zum leistungsfähigen zweigleisigen Neubau entlang der A7 zu verlangen.

Mit freundlichem Gruß

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